Die Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kann Sie als Eigentümer vor Gefahren, die sich z.B. aus Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ergeben können, schützen. Versicherungsgegenstand ist nur das Gebäude und nicht der Hausrat.

  • Feuer
    Schäden am Wohnhaus aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch den Absturz von Luftfahrzeugen
  • Leitungswasser
    Schäden innerhalb eines Wohnhauses z.B. nach einem Rohrbruch oder Frost
  • Sturm und Hagel
    Schäden am Wohnhaus durch einen Sturm ab Windstärke 8 und durch Hagel
  • Elementarschäden
    Schäden am Wohnhaus aufgrund von Überschwemmungen durch Starkregen
  • Schäden am Wohngebäude aufgrund von:
    • Feuer/Bruch
    • Blitzschlag, Explosion, Implosion
    • Verpuffung
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    • Nutzwärme
    • Rauch
    • un- und bemannte Flugkörper
    • Überschallknall
    • Überspannung nach Blitzschlag
    • defekten Regenabfallrohren
    • defekten Fußbodenheizungen
    • defekten Schwimmbecken
    • Rückstau